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Phänomene ungeprüft

Volksverhetzung

Die Verherrlichung und positive Bezugnahme zum Holocaust sowie die böswillige Verächtlichmachung der Opfer ist in Deutschland strafbar (§ 130 StGB).

Tafel zu Volksverhetzung

Tafeltext 17.09.2023 (2023-09-17, 114.jpg) #

Die Verherrlichung und positive Bezugnahme zum Holocaust sowie die böswillige Verächtlichmachung der Opfer ist in Deutschland strafbar (§ 130 StGB). Neonazis versuchen häufig auf Umwegen, ihre diesbezüglichen Meinungen zu äußern und dieses Verbot zu unterlaufen. Trotz Strafandrohung kommt die Leugnung oder die Verächtlichmachung der nationalsozialistischen Massenverbrechen dennoch häufig als Anspielungen in der Symbolwelt von Neonazis vor. Im vorliegenden Fall findet sich über dem tätowierten, rassistischen Glaubensbekenntnis der 14 Words („We must secure the existence of our people and a future for white children.“) eine Abbildung von KZ-Häftlingen. Davor ist eine Abbildung des Eingangstores des Konzentrationslagers Buchenwald in der Nähe von Weimar. Der dort abgebildete Spruch „Jedem das Seine“ (in der Bedeutung von „Jedem, was er verdient“) war von innen lesbar über dem Haupttor eingebracht und demütigte somit die Lagerinsassen.

Belege

Zitieren

Recherche Nord: Volksverhetzung, 17.09.2023. Recherche Nord, recherche-nord.com. https://recherche-nord.com/dossier/phaenomene/volksverhetzung/